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13.02.2002 Schleswig:

Handwerker tragen Stueck fuer Stueck ein Haus ab und sortieren die Anfallenden Werkstoffe.

Oft ist der Abriss eines Hauses die Kostenguenstigste Loesung und schuetzt vor dauerhaften Instandhaltungs- und Modernisierungskosten. Abrisskosten lassen sich sogar von der Steuer absetzen, entschied der Bundesfinanzhof in letzter Instanz unter dem Aktenzeichen IX B 106/00. Kernaussage der Entscheidung: Wer eine Immobilie mit der Absicht erwirbt, diese spaeter zu vermieten, um daraus steuerpflichtige Einkuenfte zu erzielen, darf die Abrisskosten steuersparend mit dem Finanzamt abrechnen.

Haus , Immobilien , Steuerrecht , Gebaeude , Investitionen , Finanzamt , Anleger , Umbau , Bauherrn , Wohnungsbau , Mieter , Vermiter , Bauen , Hausbau , Grundstueck

Haus mit Baugeruest
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