13.02.2002 Schleswig:
Ein Haus wird Stueck fuer Stueck abgerisen, anfallende Werkstoffe werden von dem Abrissunternehmen getrennt.
Oft ist der Abriss eines Hauses die Kostenguenstigste Loesung und schuetzt vor dauerhaften Instandhaltungs- und Modernisierungskosten. Abrisskosten lassen sich sogar von der Steuer absetzen, entschied der Bundesfinanzhof in letzter Instanz unter dem Aktenzeichen IX B 106/00. Kernaussage der Entscheidung: Wer eine Immobilie mit der Absicht erwirbt, diese spaeter zu vermieten, um daraus steuerpflichtige Einkuenfte zu erzielen, darf die Abrisskosten steuersparend mit dem Finanzamt abrechnen.
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Haus mit Baugeruest
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Wirtschaft / Finanzen
Fotograf: Uwe Tittel
Aufnahmedatum: 20020213
Ort: Schleswig
Bundesland: Schleswig-Holstein
Land: Deutschland
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Credit: Uwe Tittel / nordpool